Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Mitteilungen

Sprachklausuren SoSe 2012

Die Sprachklausuren zur Überprüfung der Lektürefähigkeit

im Magister-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft,
im B.A.-Studiengang Komparatistik/Europäische Literatur
und im M.A.-Studiengang Komparatistik

finden im Sommersemester 2012 an folgenden Terminen statt:


Englisch:

Freitag, 01.06.2012,  14-16 Uhr, HS 22*


Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch (und andere Sprachen, s.u.):

Freitag, 15.06.2012,  14-16 Uhr, HS 22*

 

*HS 22 = Hörsaal 22, Physikalische Chemie, Johann-Joachim-Becher-Weg 22


Die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs ist erlaubt.
Die Klausuren umfassen zwei volle Zeitstunden, beginnen und enden also s.t.

Anmeldung
Die Anmeldung zu den Klausuren in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Portugiesisch erfolgt in Campusnet.
Studierende, die eine Klausur in einer anderen als den oben erwähnten Sprachen (z. B. in einer slawi-schen Sprache) ablegen wollen, werden gebeten, sich bis zum 23. Mai 2012 in der Sprechstunde bei Herrn Dr. habil. Frank Zipfel (mittwochs, 12.00-13.30 Uhr) zu melden bzw. Herrn Zipfel per Email mit dem Betreff „Sprachklausur“ zu kontaktieren.

Anmeldefristen für die Anmeldung in Campusnet:

Dienstag, den 08.05.2012 bis Samstag den 26.05.2012

Bei Abgabe der Klausur ist der Studenten- oder Personalausweis vorzuzeigen.


Master-Studiengang Komparatistik
Ab Wintersemester 2011/2012 bietet das Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft den

 Master-Studiengang "Komparatistik"

an. Nähere Informationen finden sie HIER


Wichtige Info für Magisterstudierende
Aufgrund mehrerer Nachfragen hier die Richtlinien und Deadlines für das Magisterstudium. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Susanne Elpers.

Das Pflicht- und Wahlpflichtlehrangebot in den Magisterstudiengängen ist bis zum Ende des Sommersemesters 2012 gewährleistet.

Die Magisterprüfung kann bis einschließlich Sommersemester 2015 abgelegt werden. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen.

Das Studierendensekretariat wird zum WS 2015/16 die verbliebenen Magisterstudierenden (von Sonderfällen abgesehen) von Amts wegen exmatrikulieren müssen.

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