M.A. Komparatistik – Informationen für Studierende

 

 

Aufbau des Studiengangs

Auslandsaufenthalte

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich eine bereichernde Erfahrung. Klassisch ist das sogenannte Auslandsemester, es ist aber auch möglich, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte bieten nicht nur die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu verbessern und zu vertiefen, sondern vermitteln auch Einblicke in das universitäre, gesellschaftliche und kulturelle Leben des jeweiligen Gastlandes.

Studierenden der Komparatistik ist im Hinblick auf die Internationalität des Gegenstandes ihres Faches ein Auslandsaufenthalt besonders zu empfehlen. Das Auslandsstudium kann u.a. dazu genutzt werden, sich mit der Literatur in der Sprache des Gastlandes auseinanderzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Themen und Methoden der Komparatistik vertraut zu machen, die in den Mainzer Studiengängen weniger ausführlich behandelt werden. Ein Auslandspraktikum vermittelt Einblicke in die Arbeitswelt des Gastlandes.

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten

Abschlussphase (M.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)

Die schriftliche Master-Arbeit im Studiengang „Komparatistik" stellt zusammen mit der anschließenden mündlichen Prüfung den Abschluss des Studiengangs dar. Die rechtlichen Regelungen können der derzeit gültigen Fassung der fächerübergreifenden M.A.-Prüfungsordnung entnommen werden. Hierzu finden Sie im folgenden einige Erläuterungen.

 

M.A.-Arbeit

In der M.A.-Arbeit soll eine komparatistische Fragestellung aus den Gegenstandsbereichen der Module des Studiengangs eigenständig behandelt werden. Möglich sind zum einen vergleichende Untersuchungen zu Beziehungen zwischen Texten aus unterschiedlichen Literaturen (u.a. alle Arten von intertextuellen Bezügen zwischen Texten, seien sie bezogen auf Gattungen, Stoffe, Motive, Themen, Übersetzungen oder literaturgeschichtliche Fragestellungen), zwischen Texten und Kunstwerken in andern Kunstformen/Medien (z.B. Vergleiche von Stoffverarbeitungen oder Darstellungsweisen in verschiedenen Kunstformen) und zum anderen eher literaturtheoretisch ausgerichtete Untersuchungen wie eine vergleichende Diskussion verschiedener Theoriekonzepte zu einem komparatistisch relevanten Problemfeld. Die Bearbeitungszeit für die M.A.-Arbeit beträgt 4 Monate. Sie soll einen Umfang von 60 Seiten in der Formatierung einer Seminararbeit nicht überschreiten. Das genaue Thema für die M.A.-Arbeit wird in Absprache zwischen der/dem Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer festgelegt. Der Betreuer/die Betreuerin kann aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts gewählt werden. Bei der Wahl der Betreuerin/des Betreuers sollte darauf geachtet werden, dass der von der Studierenden/vom Studierenden für die M.A.-Arbeit gewählte Themenbereich sich mit den Arbeitsschwerpunkten der/des prüfungsberechtigten Lehrenden überschneidet.

Mündliche M.A.-Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist die Bewertung der M.A.-Arbeit mit mindestens der Note „ausreichend". Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 6 Wochen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Bewertung der M.A.-Arbeit stattfinden. Die Prüfung dauert 30 Minuten.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Gegenstand des ersten Teils sind der Inhalt der Masterarbeit sowie Fragestellungen im Kontext des für die Masterarbeit gewählten Themas. Der Kandidatin/dem Kandidaten wird in der Prüfung Gelegenheit gegeben, ihre/seine Arbeit in maximal 5 Minuten vorzustellen. Gegenstand des zweiten Teils der Prüfung ist ein weiteres Thema aus einem der Module des Studiengangs nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten. Dieses Thema wird im Vorfeld mit der/dem Prüfer/in (in der Regel der/die Erstgutachter/in der Arbeit) abgesprochen.

Die Studierenden müssen sich selbst um einen Prüfungstermin kümmern. Insofern ist es sinnvoll, dass Studierende sich möglichst bald nach Abgabe der Arbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer der M.A.-Arbeit in Verbindung setzen, um einen Termin und ein Thema für den zweiten Teil der Prüfung auszumachen.

Prüfungsberechtigte

Für M.A.-Arbeiten sind derzeit prüfungsberechtigt:

 

Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien

Informationen zum Studienbeginn und zu den Vorlesungszeiten

Informationen zur Veranstaltungsanmeldung

Informationen zu Stipendien

 

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten (Erstellen von Hausarbeiten und Datenbanken)

Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit

Datenbanken und andere Online-Informationsquellen