- Aufbau des Studiengangs
- Nachweis der Lektürefähigkeit
- Auslandsaufenthalte
- Praktikum und Praktikumsbericht
- Abschlussphase (B.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)
- Prüfungsberechtigte
- Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien
- Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten (Erstellen von Hausarbeiten und Datenbanken)
Aufbau des Studiengangs
Studienpläne
Studiengang Europäische Literatur (Gesamtübersicht)
Studienplan Kernfach (WS-Anfang)
Studienplan Kernfach (SoSe-Anfang)
Studienplan Beifach (WS-Anfang)
Studienplan Beifach (SoSe-Anfang)
Prüfungsordnung
Nachweis der Lektürefähigkeit
Studienvoraussetzung für das Studium der Komparatistik ist die Lektürefähigkeit in Englisch und einer weiteren Fremdsprache des Studiengangs. Lektürefähigkeit bedeutet, dass Studierende der Komparatistik sich mit literarischen Texten außer in Deutsch auch in Englisch und einer zweiten Fremdsprache des Studiengangs im Original auseinandersetzen können. Es geht also um eine passive Sprachkompetenz: Die Sprache sollte so beherrscht werden, dass ein fremdsprachiger Text (mithilfe von entsprechenden Hilfsmitteln wie Wörterbüchern) im Original nachvollzogen werden kann. Der Nachweis der Lektürefähigkeit wird durch eine erfolgreich bestandene Übersetzungsklausur erbracht, die in der Regel bis zum Ende des 2. Semesters (erste Sprache) bzw. bis zum Ende des 3. Semesters (zweite Sprache) abgelegt werden soll. Sinn dieser Regelung ist, dass vor Beginn eines fremdsprachlichen einzelphilologischen Moduls die Lektürefähigkeit in der entsprechenden Sprache erworben werden soll. Der Nachweis erfolgt in einer zweistündigen Klausur, in der ein literarischer Prosatext mittleren Schwierigkeitsgrades von ca. 350 Wörtern (ungefähr 30 Zeilen) der jeweiligen Fremdsprache sinngemäß ins Deutsche zu übertragen ist. Die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuchs ist erlaubt. Übersetzungstexte der vorigen Semester können zur Vorbereitung im Sekretariat eingesehen werden. Die Klausuren finden in jedem Semester gegen Ende des Semesters (im Winter im Januar, im Sommer im Juni) statt. Die Termine werden in den Lehrveranstaltungen und auf der Homepage des Instituts bekanntgegeben. Die Anmeldung erfolgt über Jogustine bzw. für manche Sprachen direkt bei der Studienberatung. Diese Bestimmung gilt für den Kernfach- und den Beifach-Studiengang gleichermaßen.
Auslandsaufenthalte
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich eine bereichernde Erfahrung. Klassisch ist das sogenannte Auslandssemester, es ist aber auch möglich, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte bieten nicht nur die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu verbessern und zu vertiefen, sondern vermitteln auch Einblicke in das universitäre, gesellschaftliche und kulturelle Leben des jeweiligen Gastlandes.
Studierenden der Komparatistik ist im Hinblick auf die Internationalität des Gegenstandes ihres Faches ein Auslandsaufenthalt besonders zu empfehlen. Das Auslandsstudium kann u.a. dazu genutzt werden, sich mit der Literatur in der Sprache des Gastlandes auseinanderzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Themen und Methoden der Komparatistik zu auseinanderzusetzen, die in den Mainzer Studiengängen weniger ausführlich behandelt werden. Ein Auslandspraktikum vermittelt Einblicke in die Arbeitswelt des Gastlandes.
Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten
Praktikum und Praktikumsbericht
Zum B.A.-Studiengang Komparatistik/Europäische Literatur (Kernfach) gehört ein obligatorisches Praktikum von 6 Wochen (240 Stunden) in einem fachnahen Berufsfeld. Das Praktikum ist im Studienverlaufsplan zwischen dem 4. und 5. Semester vorgesehen, kann jedoch zu jedem anderen Zeitpunkt im Laufe des Studiums absolviert werden. Für das Praktikum werden 8 LP vergeben. Als fachnahe Berufsfelder gelten Organisationen, Unternehmen und Unternehmensbereiche die konkret mit Literatur befasst sind (z.B. Literaturhäuser, Verlage, Feuilleton...) sowie solche, die ihre Mitarbeiter u.a. aus den Absolventen des Studiengangs rekrutieren können (z.B. Printmedien allgemein, Rundfunk, Fernsehen, Theater, andere kulturelle Institutionen, Unternehmensabteilungen für Presse- und/oder Öffentlichkeitsarbeit usw.). Wenn Zweifel über die Fachnähe des beabsichtigten Praktikums bestehen, diese bitte vorher in der Fachstudienberatung abklären. Das Praktikum kann natürlich auch im Ausland absolviert werden.
Am Ende des Praktikums ist ein Praktikumsbericht zu erstellen. Der Praktikumsbericht umfasst eine kurze Vorstellung der Institution/des Unternehmens, in der/in dem das Praktikum geleistet wurde, eine ausführliche Darstellung der ausgeführten Tätigkeiten sowie eine reflektierte Darstellung des Verhältnisses zwischen Studium/Studieninhalten und dem allgemeinen Bereich bzw. den konkreten Tätigkeiten des Praktikums. Der Praktikumsbericht sollte zwei DIN-A-4-Seiten in der Formatierung eines Seminarprotokolls nicht überschreiten. Der Praktikumsbericht wird zusammen mit einer Bestätigung des Arbeitgebers (insbesondere über die Länge des Praktikums) bei der Fachstudienberatung abgegeben. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet, ist jedoch Voraussetzung für die Anrechnung der dem Praktikum entsprechenden Leistungspunkte.
Hier zu einer ersten Orientierung der Praktikumsguide der Fachschaft
Abschlussphase (B.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)
Die schriftliche Bachelor-Arbeit im Studiengang Komparatistik/Europäische Literatur stellt zusammen mit der anschließenden mündlichen Prüfung den Abschluss des Kernfach-Studiengangs dar. Im Beifach-Studiengang gibt es keine Abschlussprüfung. Die rechtlichen Regelungen können der derzeit gültigen Fassung der fächerübergreifenden B.A.-Prüfungsordnung entnommen werden. Hierzu finden Sie im Folgenden einige Erläuterungen.
B.A.-Arbeit
In der B.A.-Arbeit soll eine komparatistische Fragestellung aus den Gegenstandsbereichen der Module des Studiengangs eigenständig behandelt werden. Möglich sind zum einen vergleichende Untersuchungen zu Beziehungen zwischen Texten aus unterschiedlichen Literaturen (u.a. alle Arten von intertextuellen Bezügen zwischen Texten, seien sie bezogen auf Gattungen, Stoffe, Motive, Themen, Übersetzungen oder literaturgeschichtliche Fragestellungen) und zum anderen eher literaturtheoretisch ausgerichtete Untersuchungen wie eine vergleichende Diskussion verschiedener Theoriekonzepte zu einem komparatistisch relevanten Problemfeld. Die B.A.-Arbeit soll einen Umfang von 30 Seiten in der Formatierung einer Seminararbeit nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Das genaue Thema für die B.A.-Arbeit wird in Absprache zwischen der/dem Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer festgelegt. Der Betreuer/die Betreuerin kann aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts gewählt werden. Bei der Wahl der Betreuerin/des Betreuers sollte darauf geachtet werden, dass der von der Studierenden/vom Studierenden für die B.A.-Arbeit gewählte Themenbereich sich mit den Arbeitsschwerpunkten der/des prüfungsberechtigten Lehrenden überschneidet.
Mündliche B.A.-Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist die Bewertung der B.A.-Arbeit mit mindestens der Note "ausreichend". Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 6 Wochen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb 4 Wochen nach Abschluss der Bewertung der B.A.-Arbeit stattfinden. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Gegenstand des ersten Teils sind der Inhalt der Bachelorarbeit sowie Fragestellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas. Der Kandidatin/dem Kandidaten wird in der Prüfung Gelegenheit gegeben, ihre/seine Arbeit in maximal 5 Minuten vorzustellen. Gegenstand des zweiten Teils der Prüfung ist ein weiteres Thema aus einem der Module des Studiengangs nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten. Dieses Thema wird im Vorfeld mit der/dem Prüfer/in (in der Regel der/die Erstgutachter/in der Arbeit) abgesprochen.
Die Studierenden müssen sich selbst um einen Prüfungstermin kümmern. Insofern ist es sinnvoll, dass Studierende sich möglichst bald nach Abgabe der Arbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer der B.A.-Arbeit in Verbindung setzen, um einen Termin und ein Thema für den zweiten Teil der Prüfung auszumachen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Prüfungsanmeldung.
Prüfungsberechtigte
Für B.A.-Arbeiten sind derzeit prüfungsberechtigt:
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- Amodeo, Prof. Dr. Immacolata
- Blum-Barth, PD Dr. Natalia
- Eckel, Univ.-Prof. Dr. Winfried
- Eick, Dr. Anna-Lena
- Kopf, Dr. Martina
- Lamping, Univ.-Prof. Dr. Dieter
- Nicklas, PD Dr. Pascal
- Rajewsky, Univ.-Prof. Dr. Irina
- Seiler, PD Dr. Sascha
- Zipfel, Prof. Dr. Frank
Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien
Informationen zum Studienbeginn und zu den Vorlesungszeiten
Informationen zur Veranstaltungsanmeldung