B.A. Literaturwissenschaft/Komparatistik: Informationen für Studierende

 

 

Aufbau des Studiengangs

Studienpläne

Modulhandbuch

Studienverlaufsplan Kernfach

Studienverlaufsplan Beifach

 

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung

 

Module „Interdisziplinarität I und II“

Kernfach-Studierende können ihre Kenntnisse im Bereich der Literatur von zwei Sprach- bzw. Kulturräumen vertiefen. Sie haben dabei die freie Wahl aus den folgenden, von den entsprechenden Instituten angebotenen Modulen. Für Interdisziplinarität I und II müssen zwei unterschiedliche Module gewählt werden.

Zur Auswahl stehen:

Deutsche Literatur, Englische Literatur, Amerikanische Literatur, Französische Literatur, Spanische Literatur- und Kulturwissenschaft, Portugiesische Literatur- und Kulturwissenschaft, Italienische Literatur, Slavische Literaturen und Türkische Literatur.

 

Modul „Allgemeine und berufsbezogene Kompetenzen (ABK)“

Das Modul umfasst 18 Leistungspunkte (LP). Davon entfallen 8 LP auf das Praktikum (s.u.). Die restlichen 10 LP können aus einem breiten Spektrum von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Ausrichtung frei gewählt werden. Studierende müssen darauf achten, dass die Summe der durch solche Lehrveranstaltungen erbrachten Leistungspunkte am Ende ihres Studiums mindestens 10 ergibt. Studierenden steht frei, in welchem Semester sie wie viele LP für das Modul ABK erwerben wollen. (Die bestimmten Semestern zugeordneten konkreten LP-Zahlen im Studienverlaufsplan sind nur Hinweise und deshalb nicht verbindlich.)

Zur Auswahl stehen:

A: Fremdsprachenerwerb

  1. Internationales Studien- und Sprachenkolleg (ISSK): a) Englisch b) Spanisch c) Französisch d) Italienisch e) weitere Sprachen entsprechend dem Angebot des ISSK;
  2. Slavistik: a) Russisch b) Polnisch c) Tschechisch d) Bosnisch/Kroatisch/Serbisch;
  3. Portugiesisch;
  4. Türkisch

B: Studium generale (fächerübergreifende Lehrveranstaltungen aus dem Modul "Interdisziplinarität")

C: Medien- & Datenkompetenzen

  1. IT-Kenntnisse (Kurse des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV), z. B. zu Indesign, Photoshop, Excel oder Powerpoint; Anmeldung über das ZDV und nachträgliche Anrechnung der Veranstaltungen)
  2. digital/data literacy/Digital Humanities (Lehrveranstaltungen aus dem M.A. "Digitale Methodik in den Geistes- und Kulturwissenschaften")
  3. Schreib- u. Präsentationskompetenz/Wissenschaftskommunikation Englisch:
    a) Englisch-Kurse des ISSK  (ab B2), b) Schreibzeit-Tutorium oder Kurse der Schreibakademie des PHILIS-Kompetenzzentrums (Anmeldung über PHILIS und nachträgliche Anrechnung der Veranstaltungen);
  4. Journalistisches Seminar/Institut für Publizistik (Vorlesung „Media in a European
    and Global Context“; weitere Veranstaltungen sollen folgen.)

Darüber hinaus können in Absprache mit der Studienfachberatung andere berufs-/praxisbezogene Kurse und erbrachte Leistungen im ABK-Modul angerechnet werden.

Bei Fragen zum ABK-Modul wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatung oder das Studienbüro.

Auslandsaufenthalte

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich eine bereichernde Erfahrung. Klassisch ist das sogenannte Auslandssemester, es ist aber auch möglich, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte bieten nicht nur die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu verbessern und zu vertiefen, sondern vermitteln auch Einblicke in das universitäre, gesellschaftliche und kulturelle Leben des jeweiligen Gastlandes.

Studierenden der Komparatistik ist im Hinblick auf die Internationalität des Gegenstandes ihres Faches ein Auslandsaufenthalt besonders zu empfehlen. Das Auslandsstudium kann u.a. dazu genutzt werden, sich mit der Literatur in der Sprache des Gastlandes auseinanderzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Themen und Methoden der Komparatistik zu auseinanderzusetzen, die in den Mainzer Studiengängen weniger ausführlich behandelt werden. Ein Auslandspraktikum vermittelt Einblicke in die Arbeitswelt des Gastlandes.

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten

Praktikum und Praktikumsbericht

Zum B.A.-Studiengang "Literaturwissenschaft/Komparatistik: Literatur in internationaler und transmedialer Perspektive" [LIT] (Kernfach) gehört ein obligatorisches Praktikum von 6 Wochen (240 Stunden) in einem fachnahen Berufsfeld. Das Praktikum kann zu jedem anderen Zeitpunkt im Laufe des Studiums absolviert werden. Für das Praktikum werden 8 LP vergeben. Als fachnahe Berufsfelder gelten Organisationen, Unternehmen und Unternehmensbereiche die konkret mit Literatur befasst sind (z.B. Literaturhäuser, Verlage, Feuilleton...) sowie solche, die ihre Mitarbeiter:innen u.a. aus den Absolventen des Studiengangs rekrutieren können (z.B. Printmedien allgemein, Rundfunk, Fernsehen, Theater, andere kulturelle Institutionen, Unternehmensabteilungen für Presse- und/oder Öffentlichkeitsarbeit usw.). Wenn Zweifel über die Fachnähe des beabsichtigten Praktikums bestehen, diese bitte vorher in der Fachstudienberatung abklären. Das Praktikum kann natürlich auch im Ausland absolviert werden.

Am Ende des Praktikums ist ein Praktikumsbericht zu erstellen. Der Praktikumsbericht umfasst eine kurze Vorstellung der Institution/des Unternehmens, in der/in dem das Praktikum geleistet wurde, eine ausführliche Darstellung der ausgeführten Tätigkeiten sowie eine reflektierte Darstellung des Verhältnisses zwischen Studium/Studieninhalten und dem allgemeinen Bereich bzw. den konkreten Tätigkeiten des Praktikums. Der Praktikumsbericht sollte zwei DIN-A-4-Seiten in der Formatierung eines Seminarprotokolls nicht überschreiten. Der Praktikumsbericht wird zusammen mit einer Bestätigung des Arbeitgebers (insbesondere über die Länge des Praktikums) bei der Fachstudienberatung abgegeben. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet, ist jedoch Voraussetzung für die Anrechnung der dem Praktikum entsprechenden Leistungspunkte.

Hier zu einer ersten Orientierung der Praktikumsguide der Fachschaft

Abschlussphase (B.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)

Die schriftliche Bachelor-Arbeit im Studiengang Komparatistik/Europäische Literatur stellt zusammen mit der anschließenden mündlichen Prüfung den Abschluss des Kernfach-Studiengangs dar. Im Beifach-Studiengang gibt es keine Abschlussprüfung. Die rechtlichen Regelungen können der derzeit gültigen Fassung der fächerübergreifenden B.A.-Prüfungsordnung entnommen werden. Hierzu finden Sie im Folgenden einige Erläuterungen.

 

B.A.-Arbeit

In der B.A.-Arbeit soll eine komparatistische Fragestellung aus den Gegenstandsbereichen der Module des Studiengangs eigenständig behandelt werden. Möglich sind vergleichende Untersuchungen zu Beziehungen zwischen Texten aus unterschiedlichen Literaturen (u.a. alle Arten von intertextuellen Bezügen zwischen Texten, seien sie bezogen auf Gattungen, Stoffe, Motive, Themen, Übersetzungen oder literaturgeschichtliche Fragestellungen), vergleichende Untersuchungen zu intermedialen Beziehungen zwischen literarischen Texten und (Werken aus) anderen Künsten sowie zu transmedialen Phänomenen mit Bezug zur Literatur und vorwiegend literaturtheoretisch ausgerichtete Untersuchungen wie z. B. eine vergleichende Diskussion verschiedener Theoriekonzepte zu einem komparatistisch relevanten Problemfeld.

Die B.A.-Arbeit soll einen Umfang von 30 Seiten in der Formatierung einer Seminararbeit nicht überschreiten. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Das genaue Thema für die B.A.-Arbeit wird in Absprache zwischen der/dem Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer festgelegt. Der Betreuer/die Betreuerin kann aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts gewählt werden. Bei der Wahl der Betreuerin/des Betreuers sollte darauf geachtet werden, dass der von der Studierenden/vom Studierenden für die B.A.-Arbeit gewählte Themenbereich sich mit den Arbeitsschwerpunkten der/des prüfungsberechtigten Lehrenden überschneidet.

 

Mündliche B.A.-Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist die Bewertung der B.A.-Arbeit mit mindestens der Note "ausreichend". Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 6 Wochen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb 4 Wochen nach Abschluss der Bewertung der B.A.-Arbeit stattfinden. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Gegenstand des ersten Teils sind der Inhalt der Bachelorarbeit sowie Fragestellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas. Der Kandidatin/dem Kandidaten wird in der Prüfung Gelegenheit gegeben, ihre/seine Arbeit in maximal 5 Minuten vorzustellen. Gegenstand des zweiten Teils der Prüfung ist ein weiteres Thema aus einem der Module des Studiengangs nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten. Dieses Thema wird im Vorfeld mit der/dem Prüfer/in (in der Regel der/die Erstgutachter/in der Arbeit) abgesprochen.

Die Studierenden müssen sich selbst um einen Prüfungstermin kümmern. Insofern ist es sinnvoll, dass Studierende sich möglichst bald nach Abgabe der Arbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer der B.A.-Arbeit in Verbindung setzen, um einen Termin und ein Thema für den zweiten Teil der Prüfung auszumachen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Prüfungsanmeldung.

Prüfungsberechtigte

Für B.A.-Arbeiten sind derzeit prüfungsberechtigt:

 

Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien

Informationen zum Studienbeginn und zu den Vorlesungszeiten

Informationen zur Veranstaltungsanmeldung

Informationen zu Stipendien

 

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten (Erstellen von Hausarbeiten und Datenbanken)

Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit

Datenbanken und andere Online-Informationsquellen