- Aufbau des Studiengangs
- Mastermodell Profilierung
- Modul „Interdisziplinarität“
- Modul „Allgemeine und berufsbezogene Kompetenzen (ABK)“
- „Forschungsbezogenes Projektmodul“ in Profil 3
- Auslandsaufenthalte
- Abschlussphase (M.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)
- Prüfungsberechtigte
- Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien
- Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten (Erstellen von Hausarbeiten und Datenbanken)
Aufbau des Studiengangs
Studienpläne
Studienverlaufspläne WiSe- und SoSe-Beginn
Prüfungsordnung
Mastermodell Profilierung
Der Studiengang ist nach dem neuen Mainzer Mastermodell Profilierung konzipiert. Dabei entfallen 90 von insg. 120 Leistungspunkten auf das Masterfach. Die übrigen 30 Leistungspunkte können entweder durch eine Vertiefung des Masterfachs, die Belegung eines Ergänzungsfachs oder den Erwerb von ergänzenden Qualifikationen/Zertifikaten erworben werden.
Masterfach (90 LP)
Das Masterfach besteht aus sieben Modulen. In den Modulen 1-4 werden die wichtigsten Aspekte der zeitgenössischen Komparatistik vermittelt. Die Module 5-7 ermöglichen eine Vielzahl individueller Schwerpunktsetzungen. Das Modul 5 dient der Vermittlung von interdisziplinären Kompetenzen, frei wählbar aus benachbarten literatur-, kunst-, medien- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen. Modul 6 vermittelt vielfältiger allgemeine und berufsbezogenen Kompetenzen. Das Modul 7 bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich im Rahmen der Abschlussarbeit mit einem selbstgewählten komparatistischen Thema vertieft auseinanderzusetzen. Die Module haben folgende Inhalte:
Profilbereich (30 LP)
entweder Profil 1: Fachvertiefung (FV)
In Profil 1 können Studierende das Masterfach Komparatistik weiter vertiefen. Das Profil 1 besteht aus einem Modul mit vertiefenden komparatistischen Veranstaltung, einem Wahlmodul „Interdisziplinarität“ sowie einem forschungsbezogenen Projektmodul. Die Kombination des Masterfachs Komparatistik mit dem Profil 1 entspricht somit einem Ein-Fach-Master Komparatistik.
oder Profil 2: Ergänzungsfach
oder Profil 3: Ergänzende Qualifikationen
Modul „Interdisziplinarität“
Master-Studierende können ihre Kenntnisse im Bereich der Literatur von eines Sprach- bzw. Kulturraums oder im Bereich von benachbarten Künsten bzw. Medien vertiefen. Sie haben dabei die freie Wahl aus den folgenden, von den entsprechenden Instituten angebotenen Modulen. Studierende des Profilbereichs 1 können ein zweites Modul aus der Liste wählen.
Zur Auswahl stehen:
Deutsche Literatur, Englische Literatur, Französische und Frankophone Literatur, Spanische und hispanophone Literaturen, Italienische Literatur, Slavische Literaturen, Türkische Literatur, Literature and Media in North America, Afrikanische Literaturen, Altindische Literatur, Moderne Südasiatische Literatur, Buchwissenschaft, Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft
Modul „Allgemeine und berufsbezogene Kompetenzen (ABK)“
Das Modul umfasst 9 Leistungspunkte (LP), die aus einem breiten Spektrum von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Ausrichtung frei gewählt werden können. Studierende müssen darauf achten, dass die Summe der durch solche Lehrveranstaltungen erbrachten Leistungspunkte am Ende ihres Studiums mindestens 9 ergibt. Studierenden steht frei, in welchem Semester sie wie viele LP für das Modul ABK erwerben wollen. (Die bestimmten Semestern zugeordneten konkreten LP-Zahlen im Studienverlaufsplan sind nur Hinweise und deshalb nicht verbindlich.)
Zur Auswahl stehen:
A: Fremdsprachenerwerb
- ISSK: a) Englisch b) Spanisch c) Französisch d) Italienisch e) weitere Sprachen entsprechend dem Angebot des ISSK;
- Slavistik: a) Russisch b) Polnisch c) Tschechisch d) Bosnisch/Kroatisch/Serbisch;
- Portugiesisch;
- Türkisch
B: Studium generale
C: Medien- & Datenkompetenzen
- IT-Kenntnisse;
- digital/data literacy/Digital Humanities;
- Schreib- u. Präsentationskompetenz/Wissenschaftskommunikation Englisch: a) ISSK (Englisch ab B2) b) PHILIS;
- Journalistisches Seminar/Institut für Publizistik.
„Forschungsbezogenes Projektmodul“ in Profil 3
Im ersten Teil des Moduls entwickeln die Studierenden in Absprache mit einem/einer Dozent:in der AVL selbständig ein forschungsbezogenes Projektvorhaben, in dessen Rahmen sie sich mit einem frei gewählten komparatistischen Gegenstand auseinandersetzen. Das forschungsbezogene Projektmodul bietet so die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen und sich – außerhalb von konkreten Lehrveranstaltungen, aber eng durch Dozent:innen der AVL begleitet – vertieft und forschungsnah mit einem Gegenstand der Komparatistik auseinanderzusetzen. Im zweiten Teil des Moduls nehmen die Studierenden am Oberseminar der Abteilung AVL teil, in dem aktuelle Ansätze der Forschung, für das Fach relevante theoretische Positionen und laufende Projekte von Mitarbeiter:innen der AVL diskutiert werden. Sie präsentieren das von ihnen erarbeitete Projekt und stellen es zur gemeinsamen Diskussion.
Auslandsaufenthalte
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist grundsätzlich eine bereichernde Erfahrung. Klassisch ist das sogenannte Auslandsemester, es ist aber auch möglich, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte bieten nicht nur die Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu verbessern und zu vertiefen, sondern vermitteln auch Einblicke in das universitäre, gesellschaftliche und kulturelle Leben des jeweiligen Gastlandes.
Studierenden der Komparatistik ist im Hinblick auf die Internationalität des Gegenstandes ihres Faches ein Auslandsaufenthalt besonders zu empfehlen. Das Auslandsstudium kann u.a. dazu genutzt werden, sich mit der Literatur in der Sprache des Gastlandes auseinanderzusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit Themen und Methoden der Komparatistik vertraut zu machen, die in den Mainzer Studiengängen weniger ausführlich behandelt werden. Ein Auslandspraktikum vermittelt Einblicke in die Arbeitswelt des Gastlandes.
Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten
Abschlussphase (M.A.-Arbeit, Mündliche Prüfung, Anmeldung)
Die schriftliche Master-Arbeit im Studiengang „Komparatistik" stellt zusammen mit der anschließenden mündlichen Prüfung den Abschluss des Studiengangs dar. Die rechtlichen Regelungen können der derzeit gültigen Fassung der fächerübergreifenden M.A.-Prüfungsordnung entnommen werden. Hierzu finden Sie im folgenden einige Erläuterungen.
M.A.-Arbeit
In der M.A.-Arbeit soll eine komparatistische Fragestellung aus den Gegenstandsbereichen der Module des Studiengangs eigenständig behandelt werden. Möglich sind vergleichende Untersuchungen zu Beziehungen zwischen Texten aus unterschiedlichen Literaturen (u.a. alle Arten von intertextuellen Bezügen zwischen Texten, seien sie bezogen auf Gattungen, Stoffe, Motive, Themen, Übersetzungen oder literaturgeschichtliche Fragestellungen), zwischen Texten und Kunstwerken in andern Kunstformen/Medien (z.B. Vergleiche von Stoffverarbeitungen oder Darstellungsweisen in verschiedenen Kunstformen) und eher literaturtheoretisch ausgerichtete Untersuchungen wie eine vergleichende Diskussion verschiedener Theoriekonzepte zu einem komparatistisch relevanten Problemfeld. Die Bearbeitungszeit für die M.A.-Arbeit beträgt 4 Monate. Sie soll einen Umfang von 60 Seiten in der Formatierung einer Seminararbeit nicht überschreiten. Das genaue Thema für die M.A.-Arbeit wird in Absprache zwischen der/dem Studierenden und der Betreuerin/dem Betreuer festgelegt. Der Betreuer/die Betreuerin kann aus dem Kreis der prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts gewählt werden. Bei der Wahl der Betreuerin/des Betreuers sollte darauf geachtet werden, dass der von der Studierenden/vom Studierenden für die M.A.-Arbeit gewählte Themenbereich sich mit den Arbeitsschwerpunkten der/des prüfungsberechtigten Lehrenden überschneidet.
Mündliche M.A.-Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist die Bewertung der M.A.-Arbeit mit mindestens der Note „ausreichend". Das Bewertungsverfahren dauert in der Regel 6 Wochen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Bewertung der M.A.-Arbeit stattfinden. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Gegenstand des ersten Teils sind der Inhalt der Masterarbeit sowie Fragestellungen im Kontext des für die Masterarbeit gewählten Themas. Der Kandidatin/dem Kandidaten wird in der Prüfung Gelegenheit gegeben, ihre/seine Arbeit in maximal 5 Minuten vorzustellen. Gegenstand des zweiten Teils der Prüfung ist ein weiteres Thema aus einem der Module des Studiengangs nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten. Dieses Thema wird im Vorfeld mit der/dem Prüfer/in (in der Regel der/die Erstgutachter/in der Arbeit) abgesprochen.
Die Studierenden müssen sich selbst um einen Prüfungstermin kümmern. Insofern ist es sinnvoll, dass Studierende sich möglichst bald nach Abgabe der Arbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer der M.A.-Arbeit in Verbindung setzen, um einen Termin und ein Thema für den zweiten Teil der Prüfung auszumachen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Prüfungsanmeldung.
Prüfungsberechtigte
Für M.A.-Arbeiten sind derzeit prüfungsberechtigt:
- Amodeo, Prof. Dr. Immacolata
- Eckel, Univ.-Prof. Dr. Winfried
- Kopf, Dr. Martina
- Lamping, Univ.-Prof. Dr. Dieter
- Nicklas, PD Dr. Pascal
- Rajewsky, Univ.-Prof. Dr. Irina
- Seiler, PD Dr. Sascha
- Zipfel, Prof. Dr. Frank
Informationen zu Vorlesungszeiten, Veranstaltungsanmeldung und Stipendien
Informationen zum Studienbeginn und zu den Vorlesungszeiten
Informationen zur Veranstaltungsanmeldung